Notfallinfos


  • Allgemeine Notfälle

(für augenärztliche Notfälle siehe weiter unten)

Außerhalb unserer Sprechzeiten wenden Sie sich bitte direkt an die Kassenärztliche Bereitschaftsdienst-Praxis des Kreises Gifhorn. Es ist dabei natürlich wie in unserer Praxis egal, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Sie finden die Praxis im Gebäude des Helios Klinikums Gifhorn, im Erdgeschoss rechts hinten, im Bereich der zentralen Notaufnahme.
Folgen Sie vom Haupteingang aus dem Gang bis hinter den Fahrstühlen und achten Sie auf die Bodenmarkierungen und Beschilderung.

Adresse: Campus 6, 38518 Gifhorn.

Öffnungszeiten:
Samstag, Sonntag, Feiertage (einschl. Heiligabend und Silvester): 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Hausbesuchsdienst nach telefonischer Voranmeldung unter: 116 117
Montag, Dienstag, Donnerstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag
Mittwoch und Freitag: 15:00 Uhr bis 07:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertage (einschl. Heiligabend und Silvester): 09:00 Uhr bis 07:00 Uhr.

In dringenden lebensbedrohlichen Notfällen rufen Sie bitte direkt den Rettungsdienst unter: 112 oder 19222 !

Weitere Informationen zur bundeseinheitlichen Bereitschaftsdienstnummer 116 117 erhalten Sie auf folgender Seite: www.116117.de


  • Augenärztlicher Notdienst

Bei akuten Augenproblemen können Sie die augenärztliche Bereitschaftsdientpraxis im Städtischen Klinikum Braunschweig am Standort Salzdahlumer Straße kontaktieren.

Sie erreichen die augenärztliche Bereitschaftsdienstpraxis über den Haupteingang des Klinikums. Wegweiser stehen bereit. Die Anmeldung befindet sich in der allgemeinärztlichen Bereitschaftsdienstpraxis.

Adresse: Salzdahlumer Str. 90, 38126 Braunschweig.

Nur mit telefonischer Voranmeldung unter 0531 700 99 33 oder 116 117

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertage (einschl. Heiligabend und Silvester): 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Bitte bringen Sie ihre aktuelle Brille, Augenmedikamente oder Medikamentenplan und im Verletzungsfalle Ihren Impfausweis mit.

Bei akuten Sehstörungen lassen Sie sich fahren, da die Fahrtauglichkeit eingeschränkt sein kann oder diagnostische Maßnahmen diese einschränken können!